Unsere Satzung in gekürzter Fassung

Die Satzung beschreibt die Ziele des Vereins, enthält Bestimmungen zur Mitgliedschaft und Verwendung der Finanzmittel, benennt die Organe des Vereins und beschreibt deren Zusammenwirken. Die Satzung bildet den rechtlichen Rahmen, innerhalb dem das Vereinsleben stattfindet. Durch Eintrag ins Vereinsregister des Amtsgerichts Waldshut-Tiengen - Registergericht - hat der Verein seine Rechtsfähigkeit erlangt. Außerdem ist der Männergesangverein ein vom Finanzamt anerkannter gemeinnütziger Verein, d.h. der Verein darf Spendenbescheinigungen ausstellen.

 

Die derzeit aktuelle Satzung wurde am 12. März 2011 von der Mitgliederversammlung beschlossen. Danach verfolgt der Männergesangvereins Liederkranz 1852 e.V. Dogern einen ideellen, nichtwirtschaftlichen Zweck, nämlich die Pflege des Chorgesangs, das regelmäßige Abhaltung von Chorproben und die Veranstaltung von Konzerten sowie das Auftreten in der Öffentlichkeit. Ausschließlich für diesen Zweck dürfen die Finanzmittel verwendet werden.

 

Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Sie erledigen die ihnen in der Satzung zugeschriebenen Aufgaben. Verantwortung für die musikalische Arbeit trägt der Chorleiter.